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Fetischnight im Deluxe
91301 Forchheim
Daimlerstr.16
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Sklaven Vertrag 1 zwischen
der Sklavin orders ( Marion )& BDSM Marc
Vertrags-Status
Dieser Vertrag wurde vorgeschlagen am: 07.04.2010 02:52
Die/Der Sub hat den Vertrag akzeptiert am: 07.04.2010 18:58
Sklavenvertrag
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen der Sklavin orders SZN-238300 (künftig Sklavin genannt) und ihrem Herrn BDSM Marc ZN-295567 (künftig Herr genannt)
Dieser Vertrag wird von beiden Partnern freiwillig akzeptiert. Beide Vertragspartner verpflichten sich moralisch die in diesem Vertrag beschlossenen Regeln, so genau wie möglich einzuhalten.
1.) Die Sklavin schenkt sich ihrem Herrn vollkommen als Eigentum und verpflichtet sich ihm 24 Stunden am Tag zu dienen. Sie wird ihr Leben und ihren Besitz vollkommen und ohne Einschränkung in seine Hände legen. Der Vertrag ist unbegrenzt gültig und kann nur von ihrem Herrn gekündigt werden.
2.) Ohne anders lautende Anordnung hat die Sklavin im Haus des Herrn sofort die vereinbarte Dienstkleidung anzulegen.
3.) Der Sklavin ist es verboten, folgende Kleidungsstücke zu tragen: Slips, außer an den Tagen ihrer Regel, nach vorheriger Erlaubnis durch ihren Herrn.
4.) Der Sklavin ist es untersagt, ohne Erlaubnis ihres Meisters zum Orgasmus zu kommen.
5.) Der Herr kann über die Sklavin nach freiem Ermessen verfügen, oder dieses Recht zeitweise auf andere übertragen.
6.) Die Sklavin darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben, es sei denn ihr Herr befiehlt es.
7.) Der Herr kann die Sklavin für Verfehlungen nach seinem Ermessen bestrafen. Die Sklavin hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu üben.
8.) Der Herr kann die Sklavin zu seinem Lustgewinn in jeder erdenklichen Weise züchtigen und ihr Schmerzen zufügen.
9.) Die Sklavin hat das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf ihre Behandlung haben müssen. Außerdemweiß sie, dass ihr Herr, wenn er sich durch ihre Laute gestört fühlt, sie knebeln, oder sie auf andere Weise zum Schweigen zwingen kann.
10.) Die Sklavin hat auf alle ihr gestellten Fragen ehrlich und direkt zu antworten.
11.) Wenn der Herr von seiner Sklavin verlangt, offen über Dinge zu reden, die sie belasten oder quälen, so darf die Sklavin dies nicht als Erlaubnis interpretieren, zu winseln oder sich zu beklagen.
12.) Die Sklavin hat ihre Fragen respektvoll zu formulieren, und dann ehrfürchtig auf die Entscheidung ihres Herrn zu warten.
13.) Die Sklavin hat sehr sorgsam mit ihrem Körper umzugehen, d. h. sie wird ihren Körper nach allen Regeln der Kunst pflegen.
14.) Die Sklavin verpflichtet sich, alle ihre persönlichen Ansichten, Wünsche, Bedürfnisse und Kritiken auf das absolut unumgängliche Maß zu reduzieren. Sie übernimmt die Wertvorstellungen ihres Herren und wird versuchen, diese so gut es ihr möglich ist nachzuleben.
15.) Die Sklavin wird sich mit allen Kräften bemühen,ihrem Herrn perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die ihr Herr von ihr erwartet.
16.) Der Herr schützt die Gesundheit der Sklavin nach bestem Wissen und Gewissen. Er hat allerdings das Recht die Sklavin dauerhaft zu kennzeichnen.
17.) Ist der Herr zugegen, bestimmt er, ob und wie sich die Sklavin zu kleiden hat.
18.) Der Herr garantiert, die Anonymität und Unantastbarkeit der Sklavin in der Öffentlichkeit zu wahren und sie vor Dritten zu beschützen.
19.) Herr und Sklavin vereinbaren, dass im Extremfall ein Safeword zur Begnadigung der Sklavin führt. Bei Strafaktionen jedoch verliert das Safewort seine Bedeutung.
Sklaven Vertrag 2 zwischen
der Zofe Eva & BDSM Marc
Vertrags-Status
Dieser Vertrag wurde vorgeschlagen am: 19.05.2010 01:45
Die/Der Sub hat den Vertrag akzeptiert am: 19.05.2010 01:46
Sklavenvertrag
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen der Zofe Eva SZN-1775674DCAC18FE2 (künftig Zofe genannt) und ihrem Herrn BDSM Marc ZN-295567 (künftig Herr genannt)
Dieser Vertrag wird von beiden Partnern freiwillig akzeptiert. Beide Vertragspartner verpflichten sich moralisch die in diesem Vertrag beschlossenen Regeln, so genau wie möglich einzuhalten.
1.) Ohne anders lautende Anordnung hat die Zofe im Haus des Herrn sofort die vereinbarte Dienstkleidung anzulegen.
2.) Der Zofe ist es verboten, folgende Kleidungsstücke zu tragen: Slips, außer an den Tagen ihrer Regel, nach vorheriger Erlaubnis durch ihren Herrn.
3.) Der Zofe ist es untersagt, ohne Erlaubnis ihres Meisters zum Orgasmus zu kommen.
4.) Der Herr kann über die Zofe nach freiem Ermessen verfügen, oder dieses Recht zeitweise auf andere übertragen.
5.) Die Zofe darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben, es sei denn ihr Herr befiehlt es.
6.) Der Herr kann die Zofe für Verfehlungen nach seinem Ermessen bestrafen. Die Zofe hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu üben.
7.) Der Herr kann die Zofe zu seinem Lustgewinn in jeder erdenklichen Weise züchtigen und ihr Schmerzen zufügen.
8.) Die Zofe hat das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf ihre Behandlung haben müssen. Außerdemweiß sie, dass ihr Herr, wenn er sich durch ihre Laute gestört fühlt, sie knebeln, oder sie auf andere Weise zum Schweigen zwingen kann.
9.) Die Zofe hat auf alle ihr gestellten Fragen ehrlich und direkt zu antworten.
10.) Die Zofe hat ihre Fragen respektvoll zu formulieren, und dann ehrfürchtig auf die Entscheidung ihres Herrn zu warten.
11.) Die Zofe hat sehr sorgsam mit ihrem Körper umzugehen, d. h. sie wird ihren Körper nach allen Regeln der Kunst pflegen.
12.) Die Zofe wird sich mit allen Kräften bemühen,ihrem Herrn perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die ihr Herr von ihr erwartet.
13.) Der Herr garantiert der Zofe, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die bleibende Schäden an Geist oder Körper der Sklavin nach sich ziehen können. Solange ein Vertrag läuft. Nach Beendigung des Vertrages wird die Sklavin ohne deutliche Kennzeichnung, welcher Art auch immer, aus dieser Beziehung hervorgehen.
14.) Ist der Herr zugegen, bestimmt er, ob und wie sich die Zofe zu kleiden hat.
15.) Herr und Zofe vereinbaren, dass im Extremfall ein Safeword zur Begnadigung der Sklavin führt. Bei Strafaktionen jedoch verliert das Safewort seine Bedeutung.
Sklaven Vertrag 3 zwischen
der Sklavin Hekaja & BDSM Marc
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen der Sklavin Hekaja SZN-305822 (künftig Sklavin genannt) und ihrem Herrn BDSM Marc ZN-295567 (künftig Herr genannt)
Dieser Vertrag wird von beiden Partnern freiwillig akzeptiert. Beide Vertragspartner verpflichten sich moralisch die in diesem Vertrag beschlossenen Regeln, so genau wie möglich einzuhalten.
1.) Die Sklavin wird den Herrn ehren, ihm gehorchen und dienen solange er seinen, in diesen Vertrag vereinbarten Verpflichtungen, nachkommt. Sie übergibt ihrem Herrn alle Rechte an ihrem Körper, ihrer Seele und ihrer Zeit solange dieser Vertrag gilt. Der Vertrag kann nur durch ein Veto eines der beiden Vertragspartner beendet werden.
2.) Das Eigentum der Sklavin bleibt von diesen Vertrag unberührt.
3.) Die Sklavin für nur die beruflichen Tätigkeiten und Arbeiten aus, die ihr Herr billigt ungeachtet ihrer früheren beruflichen Qualifikation.
4.) Ohne anders lautende Anordnung hat die Sklavin im Haus des Herrn sofort die vereinbarte Dienstkleidung anzulegen.
5.) Der Sklavin ist es verboten, folgende Kleidungsstücke zu tragen: Slips, außer an den Tagen ihrer Regel, nach vorheriger Erlaubnis durch ihren Herrn.
6.) Strumpfhosen, die nicht im Schritt offen sind.
7.) Die Sklavin darf während ihrer Schlafenszeit keine Kleidung tragen.
8.) Der Sklavin ist es untersagt, ohne Erlaubnis ihres Meisters zum Orgasmus zu kommen.
9.) Der Sklavin ist es verboten, ihre Scham oder ihre Brüste zu berühren, außer wenn ihr Meister sie dazu auffordert.
10.) Der Herr kann über die Sklavin nach freiem Ermessen verfügen, oder dieses Recht zeitweise auf andere übertragen. ebenso uneingeschränkt steht sie der Herrin orders uneingeschränkt zur verfügung. Ihr bisheriger Herr hat das Recht jeden Monat eine Nacht von Samstag auf Sonntag zu verbringen.
11.) Die Sklavin darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben, es sei denn ihr Herr befiehlt es.
12.) Der Sklavin wird (nach vorheriger Anfrage durch die Sklavin) gestattet, ihre Freunde, Eltern oder Verwandte zu besuchen. Ihr Herr darf seine Zustimmung ohne Angabe von Gründen jederzeit verweigern.
13.) Die Sklavin hat sich in der Öffentlichkeit so zu verhalten, dass niemand ihre Versklavung bemerken kann. Sie wird ihren Herrn mit Namen ansprechen. Auch in der Öffentlichkeit hat die Sklavin hinter ihrem Herrn zurückzustehen.
14.) Der Herr kann die Sklavin für Verfehlungen nach seinem Ermessen bestrafen. Die Sklavin hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu üben.
15.) Der Herr kann die Sklavin zu seinem Lustgewinn in jeder erdenklichen Weise züchtigen und ihr Schmerzen zufügen.
16.) Die Sklavin hat das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf ihre Behandlung haben müssen. Außerdemweiß sie, dass ihr Herr, wenn er sich durch ihre Laute gestört fühlt, sie knebeln, oder sie auf andere Weise zum Schweigen zwingen kann.
17.) Die Sklavin hat auf alle ihr gestellten Fragen ehrlich und direkt zu antworten.
18.) Wenn der Herr von seiner Sklavin verlangt, offen über Dinge zu reden, die sie belasten oder quälen, so darf die Sklavin dies nicht als Erlaubnis interpretieren, zu winseln oder sich zu beklagen.
19.) Die Sklavin hat ihre Fragen respektvoll zu formulieren, und dann ehrfürchtig auf die Entscheidung ihres Herrn zu warten.
20.) Die Sklavin hat sehr sorgsam mit ihrem Körper umzugehen, d. h. sie wird ihren Körper nach allen Regeln der Kunst pflegen.
21.) Die Sklavin hat die Pflicht, ihren Körper jeden Tag von sämtlichen Körperhaaren zu befreien. Die Frisur im Intimbereich bestimmt der Herr.
22.) Die Sklavin wird sich mit allen Kräften bemühen,ihrem Herrn perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die ihr Herr von ihr erwartet.
23.) Der Herr garantiert der Sklavin, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die bleibende Schäden an Geist oder Körper der Sklavin nach sich ziehen können. Solange ein Vertrag läuft. Nach Beendigung des Vertrages wird die Sklavin ohne deutliche Kennzeichnung, welcher Art auch immer, aus dieser Beziehung hervorgehen.
24.) Der Herr wird alle Aktivitäten im Zusammenhang mit Dritten vorher mit der Sklavin besprechen und sicherstellen, dass hierbei keine grundsätzlich festgelegten Grenzen verletzt werden.
25.) Der Herr garantiert, die Anonymität und Unantastbarkeit der Sklavin in der Öffentlichkeit zu wahren und sie vor Dritten zu beschützen.
26.) Herr und Sklavin vereinbaren, dass im Extremfall ein Safeword zur Begnadigung der Sklavin führt. Bei Strafaktionen jedoch verliert das Safewort seine Bedeutung.
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